Sophie-Scholl-Realschule Karlsruhe

Zu beachten im Krankheitsfall:

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit) nicht am Unterricht teilnehmen können, so ist dies am ersten Tag schriftlich oder telefonisch über das Sekretariat mitzuteilen.

Innerhalb von drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

Hier der Auszug aus der Schulbesuchsverordnung.

Leider häufen sich, vor allem vor und nach Ferienabschnitten, die Anträge auf Unterrichtsbefreiung.

Eine Freistellung vom Unterricht kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

Hier finden Sie eine Übersicht über die genehmigungsfähigen Beurlaubungsgründe.

Liebe Eltern,

Beschwerden können ein willkommenes Frühwarnsystem sein. Der angemessene Umgang damit ist uns wichtig, um für eine höhere Akzeptanz und Transparenz unserer Arbeit zu sorgen.

Wichtig ist es uns, dass immer die Zuständigkeiten beachtet werden. So können wir viele Probleme für alle Seiten zufriedenstellend lösen!

Hier finden Sie unseren Beschwerdeleitfaden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Wochner, Schulleiter

Als Teil unserer Präventionsarbeit wurde an unserer Schule in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit und der Jugend- und Drogenberatung eine Substanzvereinbarung erstellt.

Diese hat das Ziel, Jugendliche rechtzeitig zu informieren und zu unterstützen. Die Bestrafung steht dabei nicht im Vordergrund.

Sie finden als Download der Stufenplan und eine ausführliche Erklärung der Substanzvereinbarung.

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    Tel: 0721/133 4606
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