Entschuldigungspflicht
Zu beachten im Krankheitsfall:
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit) nicht am Unterricht teilnehmen können, so ist dies am ersten Tag schriftlich oder telefonisch über das Sekretariat mitzuteilen.
Innerhalb von drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
Hier der Auszug aus der Schulbesuchsverordnung.