Sophie-Scholl-Realschule Karlsruhe

Entschuldigungspflicht

Zu beachten im Krankheitsfall:

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit) nicht am Unterricht teilnehmen können, so ist dies am ersten Tag schriftlich oder telefonisch über das Sekretariat mitzuteilen.

Innerhalb von drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

Hier der Auszug aus der Schulbesuchsverordnung.

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    76189 Karlsruhe
    Tel: 0721/133 4606
    Fax: 0721/133 4602
    E-Mail: sekretariat@ssr-ka.de

      

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